Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat am Freitag eine aufgrund von Bergbauarbeiten geforderte Schmerzensgeldklage abgelehnt. 2005 und 2006 kam es aufgrund von Bergbauarbeiten im saarländischen Hüttersdorf zu Erderschütterungen. Die Klägerin forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 4.000 Euro.Die Frau begründete ihre Forderung mit erheblichen psychischen Problemen sowie psychosomatischen Beschwerden wie Schlaflosigkeit und ständigen Angstzuständen, an denen sie seit März 2005 leide. Auch die Revision gegen das Berufungsurteil wurde vom BGH zurückgewiesen. Ein bergrechtlicher Anspruch bestehe laut dem Gericht nicht, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen kein Schaden im Sinne des Bundesberggesetz seien.
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