Karlsruhe/Köln (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass auf der Kölner Demo von Erdogan-Anhängern niemand per Live-Schaltung aus dem Ausland über eine Video-Großleinwand zu den Protestlern sprechen darf.
Ein entsprechender Antrag auf einstweilige Anordnung wurde noch am Samstagabend einstimmig abgelehnt. Einerseits gab es dafür formale Gründe: die Vollmacht der Rechtsvertreter des Antragstellers sei nicht ausreichend dargelegt worden, vorsichtshalber ließ sich das Gericht aber trotzdem inhaltlich ein: eine Verfassungsbeschwerde in gleicher Sache habe nach dem Vorbringen des Antragstellers „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ und es sei „nicht ersichtlich, dass die angegriffenen Entscheidungen Grundrechte des Antragstellers verkannt hätten.“
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 15 B 876/16) und das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 20 L 1790/16) hatten angeordnet, dass bei der Protestkundgebung am Sonntag in Köln nur Personen auf Video-Großleinwand gezeigt werden dürfen, die auch vor Ort sind. Unter anderem war im Gespräch, dass sich der türkische Präsident Erdogan per Video persönlich an die vermutlich mehreren zehntausend Anhänger in Köln wendet.
In Artikel 8 des Grundgesetzes [Versammlungsfreiheit] heißt es:
(1) Alle DEUTSCHEN haben das Recht, sich …….. zu versammeln.
Damit gilt dieses Recht, nicht für Ausländer, die in Deutschland leben. Jeder Ausländer, der sich also in Köln an der Demonstration am 31.7.16 beteiligt, tut dies, ohne das sein Handeln, aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann. Und, das Herr Erdogan, ein Deutscher ist, ist mir nicht bekannt. Insofern, ist mir das Anliegen, das Herr Erdogan sich an der Versammlung beteiligen darf, völlig unverständlich. Genauso, wie es mir unverständlich ist, das deswegen deutsche Gerichte bemüht werden.
Man sollte Herr Erdogan, als Persona non grata, für immer verbieten, Deutschland nochmal zu betreten. Für die vielen mutmaßlich strafrechtlich relevanten Verfehlungen, die sich Herr Erdogan zu Schulden kommen hat lassen, sollte man ihn beim Versuch, Deutschland nochmal zu betreten, in Handschellen abführen und anzeigen, bzw. dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu übergeben.