Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Deutschland erneut wegen der umstrittenen Sicherungsverwahrung verurteilt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, muss die Bundesregierung einem 78-Jährigen, der 2008 aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem sprach der EGMR einem 59-Jährigen 20.000 Euro Entschädigung zu.Bei dem Mann handelte es sich um einen „Altfall“, weil die rückwirkende Sicherungsverwahrung, gegen die er geklagt hatte, in Deutschland bereits abgeschafft ist. Zugleich begrüßten die Richter in ihren Entscheidungen die inzwischen vom Bundesverfassungsgericht eingeleitete Änderung der Sicherungsverwahrung. [dts Nachrichtenagentur]
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