
Foto: EU-Energiekommissar Günther Oettinger, Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde, über dts Nachrichtenagentur
Brüssel/Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU, wenn das CCS-Gesetz zu Abspaltung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid nicht bis zum 25. Juni dieses Jahres in Kraft tritt. Das kündigte der EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger, auf dem 3. CCS-Kongress des Informationszentrums für CO2-Technologie e.V. in Berlin an, wie die “Märkische Oderzeitung” meldet. Brandenburg habe einen dreistelligen Millionenbetrag erhalten, um ab 2015 die CCS-Technologie zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid großtechnisch zu erproben.
Grundlage für das geplante Demonstrationskraftwerk in Jänschwalde (Spree-Neiße) ist aber die Umsetzung einer EU-Richtlinie in ein nationales CCS-Gesetz, das bislang an Protesten von Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein gescheitert ist. Nach Aussagen von Jochen Homann, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, ist mit dem Gesetz in Kürze zu rechnen. Es seien in dem vorliegenden Entwurf lediglich zwei Formulierungen strittig.
Weitere Artikel zum Thema:
- Oettinger dringt auf Erprobung der CCS-Technologie in Deutschland
- Gesetz zur Kohlendioxid-Speicherung scheitert im Bundesrat
- Brandenburgs Wirtschaftsminister: Kein Gesetz für CCS-Technologie bis Juni
- Bundestag beschließt Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung
- Vattenfall legt Milliardeninvestition auf Eis


English
