Straßburg (dts Nachrichtenagentur) – Die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut gerügt worden. Wie die Straßburger Richter am Donnerstag urteilten, sei die Sicherungsverwahrung ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention. Damit hatten die Beschwerden von vier in Deutschland inhaftierten Sexualstraftätern Erfolg.Es ist das zweite Mal innerhalb von knapp einem Jahr, dass der EGMR die Bundesrepublik wegen der Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung verurteilt. Bei der Maßnahme werden Straftäter nach der Verbüßung ihrer Haft weiter festgehalten, obwohl die Gesetze zur Sicherungsverwahrung bei der Verurteilung in dieser Form noch nicht bestanden.
Vorheriger ArtikelNiedersachsen: Ein Toter nach Brand eines Einfamilienhauses
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA