Umtauschen ist nicht so einfach, wie mancher vielleicht denkt. Der Grund: Es kommt immer auf den guten Willen des Händlers an. Laut der „Stiftung Warentest“ gilt dies allerdings nicht bei mangel- oder fehlerhafter Ware. Diese muss der Händler anstandslos zurücknehmen. Experten raten, Weihnachtsgeschenke so schnell wie möglich umzutauschen. Und ohne Kassenbon läuft natürlich gar nichts. Ein generelles Umtauschrecht gilt übrigens nur für Online- und Versandhauseinkäufe.
Kommentar: Tauscht Ihr was um oder vertickt Ihr ungeliebte Geschenke lieber auf Ebay?