Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende der Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, hat angesichts der neuesten Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung betont, dass die Bevölkerung nicht hundertprozentig vor Gewalttätern geschützt werden kann. „Es bleiben Risiken, die in einer Abwägung der Rechte der Betroffenen mit dem Sicherheitsanspruch der Bevölkerung hingenommen werden müssen“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. Dies gelte unabhängig davon, dass „der deutsche Gesetzgeber“ den Zielkonflikt „durch die Änderungen der Regelungen zur Sicherungsverwahrung der letzten Jahre zugunsten des Sicherheitsanspruchs der Bürger gelöst hat“.Die jüngsten Urteile hätten im Übrigen „auf das Therapieunterbringungsgesetz keine unmittelbare Wirkung. Nach dem Gesetz werden psychisch gestörte Gewalttäter wegen ihrer psychischen Störung untergebracht und nicht wegen eines schuldfeststellenden Strafurteils. (…) Die Justiz wird die mit dem Therapieunterbringungsgesetz geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten anwenden.“ Der Gerichtshof hatte erklärt, die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung gegen gefährliche, in Haft befindliche Gewaltverbrecher verstoße gegen die Menschenrechte und sei unzulässig.
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