Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte, ob straffällig gewordene Flüchtlinge auch in Krisengebiete abgeschoben werden sollten, meldet sich nun auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, zu Wort. In einem Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ betont di Fabio, dass es rechtlich kaum möglich sei, Flüchtlinge in Krisenregionen abzuschieben. „Deutschland ist an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden und wird nicht in Regionen abschieben, in denen Gefahr für Leib und Leben droht“, sagte die Fabio der „Welt am Sonntag“.
Ein europäisches Asylrecht, nach dem Brüssel die Verteilung der Flüchtlinge übernimmt, lehnt di Fabio ab. „Wer es gut meint mit Europa, will nicht, dass Brüssel darüber entscheidet, wer in Frankreich, Deutschland oder Polen leben darf.“