Bislang galt das Streaming von raubkopierten Filmen als juristische Grauzone. Einem Urteil des Amtsgericht Leipzig zufolge ist allerdings auch das Filmgucken via Stream eine strafbare Handlung, soweit es sich nicht um ein ordnungsgemäß lizenziertes Angebot handelt.
Leipzig – User illegaler Film-Plattformen wie kino.to müssen künftig mit Strafverfolgung rechnen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ meldet, stellte das Amtsgericht Leipzig in seinem Urteil gegen einen Betreiber des kriminellen Netzwerkes kino.to fest, dass auch das so genannte Streaming „dem Grunde nach“ einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. User von Raubkopie-Seiten, die beim Streaming einen Film teilweise auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern, müssen also künftig mit Strafverfolgung rechnen.
Streaming: Ende einer juristischen Grauzone
Bisher galt die Frage noch als juristische Grauzone. Praktisch dürfte die Verfolgung wegen der Masse der Fälle allerdings schwierig sein. Der in Leipzig verurteilte Ex-Mitbetreiber von kino.to hatte durch die Urheberrechtsverstöße über 300.000 Euro Reingewinn erzielt. Dafür erhielt er drei Jahre und fünf Monate Haft. [dts Nachrichtenagentur]
Man darf gespannt sein, wie sich die Filmindustrie in den nächsten Jahren entwickelt. Die Musikindustrie scheint die Kurve bekommen zu haben. Zahlreiche legale Streamingangebote und Musikflatrates decken die Bedürfnisse der jungen Zielgruppe. Ich erwarte in den nächsten zwei Jahren auch Flatrate-Angebote für Filme. In Kombination mit einer noch stärkeren Strafverfolgung dürfte das auch Filme im Netz wieder in den legalen Bereich zurückführen.