Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) treibt eine Grundgesetzänderung für die Verankerung von Kinderrechten voran. „Wir werden die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankern. Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt“, sagte Barley der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
„Bis Ende 2019 werden wir gemeinsam mit Experten von Bund und Ländern beraten, wie eine solche Änderung unseres Grundgesetzes aussehen wird.“ Barley erklärte auch, die Regierung wolle Kinder darin bestärken, ihre Rechte gegenüber dem Staat besser wahrnehmen zu können. „Mir geht es darum, die Rechte der jüngsten Bürger besser sichtbar zu machen. Wenn sie ausdrücklichen Verfassungsrang erhalten, werden Kinder auch im alltäglichen staatlichen Handeln besser zur Geltung kommen. Das ist mein Ziel.“ Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Da sich auch Grüne und Linke schon mehrfach für Kinderrechte in der Verfassung eingesetzt haben, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die notwendigen Mehrheiten zusammenkommen.