Berlin – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) an die Bundesregierung appelliert, sich an den Kosten für den Umbau der Sicherungsverwahrung zu beteiligen. Die Bundesländer müssten nun „enorme Kosten “ für den Bau neuer Einrichtungen für Sicherungsverwahrte tragen sowie für zusätzliches Personal und Therapie, sagte Merk der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). „Der Bund darf sich jetzt nicht darauf beschränken, die anstehende Arbeit am Schreibtisch zu erledigen. Hier sind Bund und Länder gemeinsam gefragt“, sagte die Ministerin weiter.Die Verfassungsrichter haben Bund und Länder verpflichtet, bei der Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zu kooperieren. Nach dem Grundgesetz sind eigentlich nur die Bundesländer für Vollzugsmaßnahmen zuständig. Die ehemaligen Kriminellen, die ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten und deshalb in Verwahrung genommen werden, müssen nach dem Karlsruher Urteil künftig deutlich anders untergebracht werden als Strafgefangene. Die Reform dürfte Kosten in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen. [dts Nachrichtenagentur]
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