Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Wirtschaftsministerium haben sich offenbar darauf geeinigt, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen auf den Weg zu bringen. Im Rahmen eines „Unternehmensstärkungsgesetzes“ will die Bundesregierung vor allem Personengesellschaften entlasten, berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Sie sollen demnach begünstigt werden, wenn sie Gewinne im Unternehmen lassen.
Bereits heute können sie auf Antrag in der Firma verbleibende Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern, viel weniger als der Höchststeuersatz von 45 Prozent in der Einkommensteuer, der sie unterliegen. Der vergünstigte Satz soll laut „Spiegel“ Richtung 25 Prozent sinken. Außerdem sollen Eigentümer von Personengesellschaften künftig wählen können, ob sie die günstigere Körperschaftsteuer zahlen wollen oder weiterhin Einkommensteuer. Bislang mussten sie dafür die Rechtsform ändern. Von einer weiteren Maßnahme profitieren alle Unternehmen, wenn sie im Ausland aktiv sind. Bislang müssen Firmen ihre Gewinne, die sie in anderen Ländern erzielen, nachversteuern, wenn sie dort mit weniger als 25 Prozent belastet wurden. Diese Schwelle soll auf 15 Prozent sinken. Das Maßnahmenbündel soll laut „Spiegel“ noch vor der Sommerpause vorgestellt werden. Das Entlastungsvolumen liegt demnach im unteren einstelligen Milliardenbereich.