Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, schließt Konsequenzen für Beamte in der AfD unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – „Eine disziplinarrechtliche Maßnahme muss stets am Einzelfall orientiert sein“, sagte Ullrich dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Gleichwohl könne ein Engagement in einer Partei, die in Teilen als Verdachtsfall eingestuft werde, „ein Anknüpfungspunkt für eine disziplinarrechtliche Maßnahme sein“.
Verdachtsfälle beim Verfassungsschutz
Es sei also richtig, das zumindest zu prüfen. Hintergrund ist, dass die Sammlungsbewegung der AfD „Der Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke sowie die Jugendorganisation der Partei Junge Alternative vom Bundesverfassungsschutz (BfV) als sogenannte Verdachtsfälle eingestuft wurden.
Dies bedeutet, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder unter Federführung des BfV die beiden Teilorganisationen systematisch beobachten. Dies ermöglicht eine personenbezogene Auswertung und eine Speicherung von personenbezogenen Daten in Dateien und Akten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.
Ich finde das sehr bedenklich, wenn Sympathisanten einer demokratisch gewählten Partei gebrandmarkt werden. Dies ist genau die Methoden die vor 80 Jahren die Nazis an den Juden angewendet haben.
Ich werde nie mehr deutschen Boden betreten und keine geschäftliche Beziehungen mit deutschen Firmen eingehen.