Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Das nordrhein-westfälische Innenministerium bereitet einen Schlag gegen die salafistische Szene des Landes vor. Der Düsseldorfer Verfassungsschutz hat dazu bereits eine Liste mit 19 Moscheen und Vereinen in Nordrhein-Westfalen erstellt, in denen besonders radikal gepredigt werden soll. Die Aufstellung liegt nun den Staatsschutz-Dienststellen der Polizei zur Bewertung und Ergänzung vor, der „Spiegel“ berichtet darüber.
„Die wahre Religion“
„Natürlich haben die NRW-Sicherheitsbehörden bestimmte Organisationen besonders im Blick“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. „Bei diesen überprüfen wir, ob die Voraussetzungen für ein Vereinsverbotsverfahren oder auch ein Strafverfahren vorliegen.“ Moscheen und salafistische Gruppierungen können verboten werden, wenn sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium vor einem Jahr die Organisation „Die wahre Religion“ des Kölner Hasspredigers Ibrahim Abou-Nagie verboten. In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, „konsequent Vereinsverbote gegen islamistische Vereinigungen zu verhängen“.
Alle Moscheen sind radikalisierende Einrichtungen. In allen Moscheen, wird gegen das Grundgestz verstoßen, weil z.B. in Moscheen die Geschlechter nicht gleichberechtigt sind, und ungleich behandelt werden.
In allen Moscheen wo der Islam behandelt wird, werden Teile aus dem Koran gelehrt, die mit den Gesetzen nicht vereinbar sind. Der Koran ist völlig ungeeignet, Frieden zwischen Menschen (insbesondere Andersdenkende und Andersgläubige) zu stiften. Zu viele Schriftstellen verlangen von den Gläubigen Dinge, die einem friedlichen und wohlwollenden Zusammenleben, teilweise extrem entgegenstehen, wie z.B. die Taqiyya.
Streng genommen dürfte es in Deutschland keine einzige Moschee geben. Trotzdem ist es natürlich zu begrüßen, das besonders, auffällige, Moscheen, z.B. durch Hausdurchsuchung oder Razzia, überprüft werden, inwieweit der Rechtsstaat sie dulden kann. Das, darf aber nur ein Anfang sein. Genauso wichtig ist es natürlich, das alle Moscheen, überprüft werden, ob sie auf dem Boden des Grundgesetzes, Bürgerlichem Gesetz und des Strafrechtes, stehen oder ihre Arbeit machen.