Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Paritätische Gesamtverband hat „deutliche Nachbesserungen“ am Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) der Bundesregierung gefordert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Selbstbestimmung und Wahlrecht der Betroffenen eingeschränkt, teilte der Verband am Dienstag mit. „So richtig die Einführung eines Rechtsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege ist, so falsch sind die geplanten Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen“, sagte Verbandschef Rolf Rosenbrock.
Die Wahl obliege nur den Gepflegten, ihren Angehörigen oder der gesetzlichen Betreuung. Der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Referentenentwurf müsse dahingehend korrigiert werden.