Berlin – Wer eine lebenslängliche Haftstrafe bekommt, soll mindestens 25 Jahre im Gefängnis bleiben müssen. Das fordert der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, berichtet die „Bild-Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Bisher gilt: Lebenslänglich heißt nicht lebenslänglich.Die Reststrafe kann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Diesen Gesetzespassus möchte Wendt auf 25 Jahre erhöhen lassen. „Die Regelung stammt von 1981. Damals lag die Lebenserwartung bei 72,6 Jahren. Heute liegt sie bei über 80 Jahren. Höchste Zeit, das Strafgesetz zu aktualisieren“, sagte Wendt der Zeitung. Damit würde auch das Thema Sicherungsverwahrung erst erheblich später zum Problem werden, so der DPolG-Chef weiter. [dts Nachrichtenagentur]
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