Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Rechtswissenschaftler Hans Michael Heinig hält Aussagen der AfD zur Rechtsstellung von Muslimen für absurd: „Auf aberwitzige Verallgemeinerungen folgen unterkomplexe Differenzierungen“, schreibt Heinig in einem Gastbeitrag für die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“. Diese Strategie sei typisch für Rechtspopulisten. Der Staat dürfe sich grob verallgemeinernde Aussagen, wie im Parteiprogramm der AfD vorhanden, nicht zu eigen machen.
AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes
„Wenn Alexander Gauland mit einem Zitat des iranischen Revolutionsführers allen muslimischen Vereinigungen pauschal die Verfassungstreue abspricht, leistet er einen juristischen Offenbarungseid.“ Zur Forderung der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, dass Islamverbände – und nur diese – einen Treueeid auf das Grundgesetz leisten sollten, sagte Heinig: Die demokratische Verfassungskultur halte es zwar aus, dass Parteien „auch in der Religionspolitik in programmatischen Alternativen um die Wählergunst“ wetteiferten. Doch sie nehme Schaden, wo die Alternative lediglich darin bestehe, eine Gruppe von Gläubigen „pauschal zu diffamieren“ und ihr den „vollen Genuss aller Grundrechte abzusprechen“. Dennoch verortete der Rechtswissenschaftler die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes: „Selbst ein gestörtes Verhältnis zur Religionsfreiheit macht aus AfD-Aktivisten noch keine Verfassungsfeinde.“
Wo habt ihr denn den Rechtswissenschaftler ausgegraben? Der weis ja noch nichtmal, das es nach dem Grundgesetz gar keine Religionsfreiheit gibt.
Der Islam ist keine Religion. Wer „Ungläubige“ oder Andersgläubige mit dem Tode bedroht, und Religionskritiker mit Fatwas bedroht, sie jagt und töten will, ist kein Mitglied einer Religion. Das ist eine Verbrechervereinigung. Und, solange die weitestgehende Mehrheit der Muslime, sich nicht von solchen Verbrechen und Verbrechern distanziert, und solche Verbrecher schonungslos den Staatsgewalten übergibt, kann von einer Religion, auch in Ansätzen, nicht die Rede sein.