Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht Pläne der Bundesregierung skeptisch, bei Gerichtsverfahren häufiger Kameras zuzulassen: Das seit Jahrzehnten bestehende Verbot für TV-Aufnahmen habe durchaus seine Berechtigung, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch). „Die Aufgabe der Justiz ist es, die Wahrheit zu ermitteln. Durch Kameras im Gerichtssaal werden alle Beteiligten negativ beeinflusst, insbesondere die Angeklagten und die Zeugen.“
Er halte es deshalb für falsch, dass Verfahren insgesamt aufgezeichnet werden, auch wenn es um historisch bedeutsame Prozesse gehe. „Manch ein Angeklagter wird die Gelegenheit zur Inszenierung für die Nachwelt nutzen“, warnte Gnisa. Ende August hatte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Medienöffentlichkeit bei Gerichtsverfahren zu erweitern und für mehr Transparenz zu sorgen. Laut Entwurf sollen historisch bedeutsame Prozesse per Videokamera aufgezeichnet und den Archiven zur Verfügung gestellt werden. Auch Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen – etwa des Bundesgerichtshofes – wären demnach erlaubt. Gnisa hat gegen die Übertragung von Urteilsverkündungen der Bundesgerichte keine wesentlichen Bedenken. „Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Gerichte sich für das Interesse der Öffentlichkeit weiter öffnen.“ Die Bundesgerichte hätten da eine besondere Verantwortung. „Dafür brauchen sie allerdings vor allem auch gut ausgestattete Pressestellen“, betonte Gnisa.