Mit dem neuen Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Einführung einer Masern-Impfpflicht müssten sich nach rund 600.000 Menschen in Deutschland nachträglich impfen lassen.
ICD-10: B05 Masern
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das ergaben Schätzungen des Ministeriums, über die die „Bild“ berichtet. Diesen zufolge befinden sich in Kitas und Schulen derzeit rund 361.000 nichtgeimpfte Kinder.
220.000 Angestellte zur Nachimpfung
In solchen Gemeinschafts-Einrichtungen sowie in Krankenhäusern und Arztpraxen müssten sich zudem schätzungsweise rund 220.000 Angestellte künftig impfen, heißt es. Spahn will zum März nächsten Jahres die Masern-Schutzimpfung in vielen Fällen zur Pflicht machen. Bis Ende Juli nächsten Jahres müssen die Eltern zur Kita-Anmeldung bzw. Einschulung für ihr Kind einen Impfnachweis einreichen, wenn das Gesetz verabschiedet wird. Gleiches gilt für alle, die in Schulen oder Kitas arbeiten bzw. in Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen Kontakt zu Patienten haben. Die Regelung gilt nicht für Asylunterkünfte, auch nicht für Haftanstalten.