Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr sieht gute Chancen für Entschädigungen für die von Flugausfällen und -verspätungen betroffenen Kunden von Tuifly und Air Berlin. Sollten die Fluggesellschaften dies ablehnen, sollten sich die Passagiere an die Schlichtungsstelle wenden, sagte Geschäftsführer Heinz Klewe dem „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). Inwieweit die Erkrankung von Crewmitgliedern einen außergewöhnlichen Umstand darstelle, sei bisher zwar nicht höchstrichterlich geklärt, räumte der Schlichter ein.
„Derzeit kann man jedoch davon ausgehen, dass die Erkrankung von Crew-Mitgliedern grundsätzlich im Risikobereich des Arbeitgebers liegt und damit kein Fall höherer Gewalt vorliegt“, sagte Klewe der Zeitung. Bei einem Streik seien die Fluggesellschaften dagegen von einer Zahlung befreit. „Ob Erkrankung oder Streik – dies wird in den aktuellen Fällen zu prüfen sein“, meint Klewe.