Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD-Fraktion fordert eine schnelle Reform des Abtreibungsrechts: Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche schaffe in der ärztlichen Praxis große Unsicherheit. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl regte an, den entsprechenden Strafrechtsparagrafen „komplett zu streichen“. Die SPD-Fraktion werde „schnell die Initiative ergreifen“, sagte Högl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).
Am Freitag steht die Allgemeinärztin Kristina Hänel in Gießen vor Gericht. Ihr wird ein Verstoß gegen Paragraf 219a („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) vorgeworfen. Hänel informiert über ihre Internetseite darüber, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Der Prozess zeige, dass Rechtsunsicherheit bestehe, erklärte Högl. „Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber in jedem Fall Handlungsbedarf haben.“ Diese Unsicherheit müsse beseitigt werden. Es könne nicht sein, dass ein bloßer Hinweis auf legales ärztliches Handeln dazu führe, dass gegen Ärzte ermittelt werde.
Nun ja, die SPD handelt nach dem Motto, „Und ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert.“
Ja, es hat sich in Feministenkreisen das Gefühl breit gemacht, das eine Tötung von einem ungeborenen Kind, etwas ganz Normales ist. Das es Menschen gibt, die das völlig anders sehen, ist für sie unvorstellbar.
Fest steht, das über 90% der Abtreibungen unter „sozialer Indikation“ laufen. Das heißt im Klartext, das in vielen Fällen, „aus Habgier ein Mensch getötet wird“. Dazu nimmt das Strafrecht eindeutig Stellung.
Es ist eben nicht so, das dort irgendein „Zellklumpen“ entfernt wird. Es wird ein ungeborener Mensch getötet. Das wird im Strafrecht eindeutig geklärt.
Das Abtreibungsrecht ist eine juristische Krücke. Es versucht den Purzelbaum, die Tötung eines ungeborenen Menschen, wegen Gewissenskonflikten, de Fakto zu legalisieren. Das ist nicht unproblematisch.
Ich persönlich würde dafür plädieren, die Ärztin wegen Verbotsirrtum frei zu sprechen. Daneben würde ich den Gesetzgeber beauftragen, eine zulässige Formulierung zu finden, womit Ärzte darauf hinweisen können, das sie Abtreibungen vornehmen können.
Das Gesetz, würde ich nicht verändern. Das würde erst dann Sinn machen, wenn das ganze Abtreibungsrecht, nochmal völlig neu verhandelt wird. Kann mir kaum vorstellen, das es auf Dauer mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn der ungeborene Mensch, derart von den Menschenrechten ausgeschlossen wird, wie sich das eingebürgert hat. Insbesondere, ich schrieb es oben, kann es nicht sein, das so viele Ungeborene wegen Habgier getötet werden.
Es ist ein gesellschaftliches Problem. Keine Mutter tötet gerne ihr ungeborenes Kind. Wenn sie es allerdings aus Habgier tötet, liegt das Problem eindeutig an der Umwelt. Dann müssen eben Umstände gefunden und eingeführt werden, die keine Mutter mehr nötigt, ihr ungeborenes Kind aus Habgier zu töten.