Foto: AfD-Bundestagsfraktion, über dts Nachrichtenagentur
Göttingen (dts Nachrichtenagentur) – Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält es für möglich, den AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzenden des Bundestagsrechtsausschusses abzuwählen.
Die Geschäftsordnung des Bundestages räume der Fraktion der AfD zwar das Recht ein, Ausschussvorsitzende zu stellen: „Sie garantiert der Fraktion aber nicht das alleinige Bestimmungsrecht darüber, wer konkret ein solches Amt dann wahrnimmt“, sagte Heinig dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Zumindest um die Funktionsfähigkeit der Ausschussarbeit und des Bundestages zu sichern, muss eine Abwahl im Grundsatz möglich sein.“ Üblicherweise würden die Ausschussvorsitzenden einvernehmlich bestellt, so Heinig.
Doch: „Das war bei Herrn Brandner anders.“ Gegen seine Person seien im Rechtsausschuss Bedenken erhoben worden, sodass eine Wahl erforderlich war. Ende Januar 2018 unterstützten ihn im Ausschuss 19 Abgeordnete, zwölf stimmten gegen ihn und zwölf enthielten sich. „Zum demokratischen Besetzungsmodus einer Wahl gehört im Prinzip auch die Möglichkeit einer Abwahl“, sagte Heinig.