Speyer (dts Nachrichtenagentur) – Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält rechtliche Vorbehalte aus der Wirtschaft gegen eine gesetzliche Frauenquote auch für Unternehmensvorstände für unbegründet. „Eine Frauenquote für Vorstände ist mit der Verfassung vereinbar“, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). „Der mit ihr verbundene Eingriff in die unternehmerische Freiheit wäre durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt, da der Gesetzgeber laut Verfassung verpflichtet ist, auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen hinzuwirken.“
Um die Wirkung eines solchen Eingriffs abzumildern, könnten aus Sicht Wielands „Übergangszeiten von gewisser Dauer“ eingeführt werden. Zudem könne den Unternehmen „der Nachweis erlaubt werden, dass sie die Quote trotz aller nachgewiesenen Anstrengungen zu einem bestimmten Termin noch nicht erfüllen konnten“. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte unter Hinweis auf mögliche rechtliche Hürden den Vorstoß von Familienministerin Katarina Barley (SPD) für eine neue gesetzliche Frauenquote zurückgewiesen. Gesetzliche Quoten für Vorstände privater Unternehmen seien „nicht hilfreich“, sagte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung der Zeitung. „Eine Quote für Vorstände wäre verfassungswidrig, sie stellt einen massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar.“ Zumal mehr als 80 Prozent der Vorstände börsennotierter Unternehmen aus ein bis drei Personen bestünden. „Die Regulierung solcher Kleinstgremien ist unverhältnismäßig.“ Anlass der Debatte ist eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Forscher kommen darin zu dem Ergebnis, dass das 2015 beschlossene Gesetz zur Frauenquote in den Aufsichtsräten wirkt, in den Vorständen, für die die Vorgabe nicht gilt, der Frauenanteil aber niedrig bleibt. Barley drohte deshalb mit einer Quote auch für Vorstände.
Vor allen Dingen, ist das mit dem Grundgesetz vereinbar. Möchte nicht das Geschrei hören, wenn Männer darauf pochen würden, eine Quote bei den Gleichstellungsbeauftragten, die zu fast 100% in Damenhand sind, zugesprochen zu bekommen. Die Quote bei den Frauen, ist doch immer nur dann gefragt, wenn sich die Frauen das laue Geld verdienen wollen, wo sie zwar nichts leisten wollen (können?), aber ordentlich die Tausender nach Hause schleppen können.
In der Politik war es doch genauso. Ein solches Theater nach Neuwahlen, wäre vor 40 Jahren, als die Frauen noch in der absoluten Minderheit waren, undenkbar gewesen, genauso, wie es undenkbar gewesen wäre, das eine MinisterIn, Kinderlieder im Parlament gesungen hätte.
Auch an den Arbeitsplätzen, kristallisiert sich immer mehr raus, das die Männer, die Arbeit machen müssen, und viele Frauen sich mit Rauchen, Schwätzchen halten, Toilettengang, Popo wackeln, Lächeln und mit den Wimpern klimpern, die Zeit totschlagen.