Mannheim – Die Bundeswehr muss die Kosten für eine künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde. Damit haben die Richter in Mannheim die Berufung der Bundesrepublik gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abgewiesen.Das Gericht kam zu den Entschluss, dass die truppenärztliche Versorgung Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherren sei. Dieser soll den Lebensunterhalt von Soldaten auch bei einer finanziellen Belastung durch eine Erkrankung sicherstellen. Dabei sei es nicht relevant, ob eine Erkrankung die Wehrdienstfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder nicht, heißt es in dem Urteil. Eine künstliche Befruchtung ist eine medizinische Leistung, die bei einer Krankheitsbehandlung erforderlich sei. [dts Nachrichtenagentur]
Vorheriger ArtikelNRW: Eichhörnchen sorgt für Aufregung im Supermarkt
Nächster Artikel US-Arbeitslosenquote fällt im August auf 8,1 Prozent
News Redaktion
Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr
MEHR ZUM THEMA