Foto: Leere Abgeordnetenstühle im Bundestag, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Anzahl der Kleinen Anfragen, welche die Fraktionen in den vergangenen zwei Jahren an die Bundesregierung und ihre Ministerien stellten, ist stark gestiegen. Das berichtet die „Welt“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf einen Brief des Bundeskanzleramts an die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Bundestagsfraktionen vom Dezember. Waren es in der vorangegangenen Legislaturperiode noch insgesamt 3.953 Kleine Anfragen, lag die Anzahl der parlamentarischen Anfragen Anfang Januar inmitten der 19. Legislaturperiode demnach schon bei 6.185. „Bei einer linearen Fortentwicklung dürfte die Gesamtzahl der Kleinen Anfragen in der 19. Legislaturperiode folglich die Summe der Kleinen Anfragen in der 17. und 18. Legislaturperiode deutlich übersteigen“, heißt es in dem Schreiben.
Das „deutlich gestiegene Frageaufkommen“ binde in „hohem Maß“ Ressourcen sowohl im Bundestag als auch in der Bundesregierung. Um weiterhin die Anfragen „qualitativ hochwertig“ beantworten zu können, sei es wünschenswert, zu einer „für alle Seiten tragfähigen Übereinkunft“ zu gelangen, „die auch eine Reduzierung des Frageaufkommens einschließen sollte“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, lehnte den Vorschlag des Kanzleramts für eine Übereinkunft zur zahlenmäßigen Reduzierung von Anfragen „in aller Entschiedenheit“ ab. In einem Antwortschreiben, über das die „Welt“ berichtet, schreibt er, „das vorgesehene Mittel der Informationsbeschaffung“ sei „traditionell“ die Kleine Anfrage. Leider sei die Qualität der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen seiner Fraktion „deutlich steigerungsfähig“. Der Respekt gegenüber dem „verfassungsrechtlichen Wert des Parlamentarischen Fragerechts als Herzstück der Regierungskontrolle“ sei nicht durchgängig erkennbar. Korte führte mehrere Punkte an, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Nicht geheimschutzrelevante Informationen sollten proaktiv, transparent und übersichtlich von der Bundesregierung veröffentlicht werden: „Veröffentlichen und erläutern Sie in jedem Gesetzentwurf der Bundesregierung, welche Stellungnahmen von externen Dritten eingegangen sind und warum welcher Vorschlag wo konkret berücksichtigt wurde.“ Er forderte auch die Offenlegung von Treffen mit Lobbyisten und den dabei besprochenen Themen.